BKK BPW wird ab 2021 digital!

Der Deutsche Bundestag hat unlängst das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz, DVG) beschlossen. Der Gesetzgeber will damit Digitalisierung und Innovation im deutschen Gesundheitswesen voranbringen, das Gesundheitssystem effizienter machen und dazu beitragen, dass Daten für die Forschung besser genutzt werden können.

Bereits zum 01.01.2021 setzt Ihre BKK BPW wesentliche Schritte der Digitalisierung um:

1. ePA - die elektronische Patientenakte 

Zum 01.01.2021 wurde die elektronischen Patientenakte (ePA) eingeführt.  

Was verbirgt sich hinter der ePA? Vereinfacht gesagt, um eine hochsichere Dropbox.

Auf freiwilliger Basis können Sie dort Ihre Gesundheitsdaten (z.B. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte etc.) lebenslang sicher verwalten. Sie haben die alleinige Verfügungshoheit über Ihre Gesundheitsdaten und können bestimmen, ob und wer wie lange Zugriff auf Ihre Akte haben soll.

Doppeluntersuchungen, fehlende Diagnosen oder Informationen z.B. über Allergien sind damit Geschichte. Durch die Freigabe Ihrer Informationen erleichtern Sie die arztübergreifende Behandlung und sparen sich selbst eine Menge Zeit.

Mit der elektronischen Patientenakte wird einiges einfacher, beantragen können Sie diese bei Ihrer BKK BPW, sie ist übrigens kostenlos für Sie!
Sie erhalten von uns einen speziellen Code, Ihren PIN. Diesen PIN müssen Sie derzeit persönlich bei uns abholen. Die ePA ist der persönliche digitale Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten, für den nur Sie den Schlüssel haben und entscheiden können, welche Daten Sie hineinlegen und teilen möchten.

In Zukunft sind weitere Funktionen geplant -
2022 der Impfpass, der Mutterpass, das Untersuchungsheft  für Kinder  sowie das Zahn-Bonusheft.
Ab 2023 können Sie entscheiden, ob und welche Daten sie verschlüsselt der medizinischen Forschung bereitstellen wollen.

Sollte nun ein Arzt Ihre Befunde oder Dokumente benötigen braucht er erst den passenden Schlüssel, also eine Freigabe von Ihnen. Sie können Ihre Daten bequem online und digital übertragen.  
Sie behalten immer den Überblick über Ihre Gesundheitsdaten - und haben so auch Ihren Medikationsplan schnell zur Hand.

Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich bei der ePA um einen digitalen Speicherplatz, den Sie freiwillig nutzen können.

Ein abgestimmtes Management der Daten seitens der Patienten kann allerdings technisch erst zum 01. Januar 2022 starten. Sie greifen auf Ihre Daten und die Einstellungen per App zu. Diese ist zum 01. Januar 2021 in den Stores freigeschaltet worden. Voraussetzungen sind entweder ein iPhone 6s oder neuer mit iOS 13 oder neuer oder ein Android-Gerät, das NFC unterstützt mit Android 8 oder höher.

Bei Interesse an der ePA steht Ihnen Lisa Reinerth von unserer BKK gerne zur Verfügung:
Tel.: 02262/78 1034, lisa.reinerth (at) bkk-bpw.de. Mehr Informationen zur ePA können Sie auch hier nachlesen.

 

2. Digitale Gesundheitsanwendung „DiGA“ auf Rezept

Ab sofort haben Sie Anspruch auf sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Bei DiGAs handelt es sich um Apps auf Rezept, dies bedeutet Medizinprodukte, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht.

Diese Medizinprodukte müssen dazu bestimmt sein Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern bzw. Verletzungen oder Behinderungen zu erkennen, zu behandeln, zu lindern oder zu kompensieren. Eine DiGA dient ausdrücklich nicht der Primärprävention.

Die DiGAs werden vom behandelnden Arzt - falls erforderlich - auf Rezept verschrieben.

Um im Verzeichnis nach § 139e Sozialgesetzbuch V (SGB V) gelistet zu werden, muss eine DiGA zunächst die definierten Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit,  Datenschutz und Informationssicherheit und Qualität, insbesondere Interoperabilität erfüllen.

Geprüft und zugelassen werden diese Apps durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Übrigens offiziell seit Oktober zugelassen sind bereits die Apps Kalmeda (Hilfe bei Tinnitus) sowie Velibra (Therapie gegen Angststörungen).

 

3. Elektronische Mitgliedsbescheinigungen

Ab 2021 entfallen die Mitgliedsbescheinigungen in Papierformat. Stattdessen erhalten Arbeitgeber eine elektronische Rückmeldung. Auslöser ist somit die Meldung des Arbeitgebers. Hierauf reagiert die BKK BPW mit einer elektronischen Antwort. Je nach Versicherungsstatus des Arbeitnehmers sind dann unterschiedliche Rückantworten möglich.

 

4. In Planung: Online-Geschäftsstelle

Noch in Planung ist derzeit bei Ihrer BKK BPW die Einrichtung einer Online-Geschäftsstelle. Es ist geplant, dass Sie mittels der Online-Geschäftsstelle zukünftig verschiedene Anliegen unmittelbar digital erledigen können. 

Wir setzen alles daran, dass Sie diese Technologie bereits ab Herbst 2021 nutzen können. Wir werden Sie zu diesen und weiteren Themen der voranschreitenden Digitalisierung  weiter informieren.

 

5. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 01.10.2021 ist die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gestartet. Die BKK BPW hat alle Voraussetzungen dafür geschaffen, diese von Ihrem Arzt zu erhalten.

Die Arztpraxis übermittelt über Ihr Praxisverwaltungssystem die elektronische AU, die mit Hilfe des eArztausweises signiert wird an eine Clearingstelle. Diese prüft die Daten und leitet sie an die zuständige Krankenkasse weiter. Die Übermittlung findet mittels dem Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) statt. Da es sich hierbei um einen großen und hochsicheren digitalen Schritt handelt, kann es zu Beginn noch zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Bis zum 31.12.2021 soll erstmal eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten bleiben. Außerdem hat der Arbeitnehmer weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen.

Die Arbeitgeber sollen voraussichtlich ab 01.07.2022 in dieses Verfahren eingebunden werden. 

Bei Fragen hierzu schreiben Sie uns gerne eine Nachricht unter: info (at) bkk-bpw.de