Onlinezugangsgesetz OZG

Im Jahr 2017 ist das ”Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG)“ in Kraft getreten und verpflichtete Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über entsprechende Portale anzubieten. 

Koordiniert wird die OZG-Umsetzung durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) an deren Umsetzung auch die gesetzlichen Krankenkassen mitarbeiten. 

Über das Bundesportal wird Ihnen ein zentraler und komfortabler Zugang zu allen Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen geboten.

Der folgenden Link bringt Sie zum Portal: https://verwaltung.bund.de/