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Mitgliedschaft für Auszubildende

Als Auszubildender werden Sie in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung selbst versichert.
Gut zu wissen, dass Ihnen die BKK BPW alle notwendigen Formalitäten abnimmt. Wenn Sie bisher über einen Elternteil in der Familienversicherung gesetzlich krankenversichert waren, bedeutet Ihre Berufsausbildung für Sie, dass Ihre Versicherung in eine eigene Mitgliedschaft umgewandelt wird.
Sind Sie bisher auch schon bei der BKK BPW versichert gewesen?
Rufen Sie uns einfach an. Wir kümmern uns um die notwendigen Formalitäten, damit Sie auch weiterhin gut versichert sind.
Sie waren bisher bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert?
Kein Problem - mit Beginn Ihrer Ausbildung bei der Firma BPW Bergische Achsen KG können Sie Ihre bisherige Krankenkasse verlassen und Mitglied der BKK BPW werden. Unter „Zu uns wechseln“ finden Sie dafür alle Informationen oder senden Sie uns direkt unsere Beitrittserklärung ausgefüllt zu.
Falls Sie bisher privat oder gar nicht krankenversichert waren,
werden Sie durch den Beginn Ihrer Ausbildung automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre BKK BPW freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Versicherung und Leistungen
Auch als Auszubildender zahlen Sie Beiträge zur Sozialversicherung. In der Regel zahlen Sie sowie Ihr Arbeitgeber diese je zur Hälfte.
Ihren Anteil an den Beiträgen behält Ihr Arbeitgeber unmittelbar vom Bruttogehalt ein und überweist ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die BKK BPW.
Auch als Auszubildender haben Sie bei Ihrer BKK BPW ab dem ersten Tag sofortigen Anspruch auf unsere umfangreichen Leistungen sowie Extras.