Kündigungsfristen und Bindungswirkung

Ab dem Jahr 2021 ist der Wechsel zu BKK BPW einfacher. Füllen Sie einfach unsere Beitrittserklärung aus und senden uns diese zu. Eine Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr nötig.

 

Beitrittserklärung direkt und einfach online ausfüllen.
Online Beitrittserklärung

 

Sollten Sie eine neue Beschäftigung bei der Firma BPW beginnen, können Sie direkt mit Beschäftigungsbeginn - ohne vorherige Kündigung- Mitglied der BKK BPW werden. 

Eine Kündigungsfrist muss allerdings noch eingehalten werden, wenn Sie durchgehend beschäftigt sind. Die Mitgliedschaft endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats – gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Beitritt zur neuen Krankenkasse erklärt, also nach zwei Kalendermonaten. Sie erhalten außerdem keine Kündigungebestätigung der alten Krankenkasse mehr. Allerdings sollten Sie Ihren Arbeitgeber über eine neue Krankenkasse informieren, damit dieser Sie zur Ihrer neuen Krankenkasse anmeldet.

Beispiel

  • Beitrittserklärung zu BKK BPW am 15. Januar 2022
  • Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bis zum 31. März 2022
  • Mitglied der BKK BPW ab 1. April 2022 möglich

Bindungsfrist

Bisher waren Krankenkassenmitglieder für 18 Monate an die Krankenkasse gebunden. Danach war ein Krankenkassenwechsel möglich. Ab 2021 hat sich die reguläre Bindungsfrist auf 12 Monate verringert. 

Mitgliedschaft ab 1. Januar 2022
Bindungsfrist bis 31. Dezember 2022

Die Bindungsfrist entfällt allerdings bei Aufnahme einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung
(z.B. Arbeitgeberwechsel). Ein Kassenwechsel ist dann sofort möglich. Dies gilt ebenfalls bei Mitgliedern, deren Versicherungsstatus sich von versicherungspflichtig zu versicherungsfrei oder umgekehrt ändert. 

Das Wahlrecht muss bei versicherungspflichtig Beschäftigten innerhalt 14 Tagen und bei versicherungsfreien Beschäftigten innerhalb 3 Monaten bekannt gegeben werden.

Sonderkündigungsrecht

Verlangt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, können Sie vom sogenannten „Sonderkündigungsrecht“ Gebrauch machen und die Krankenkasse wechseln, auch wenn Sie noch nicht 12 Monate dort versichert waren. Der Wechsel hat in dem Monat zu erfolgen, in dem der Zusatzbeitrag wirksam wurde und wird mit Ende des übernächsten Kalendermonats gültig.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu diesem Thema.  

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