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Die Elektronische Gesundheitskarte

 

Seit dem 01. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Ab 2018 haben Gesundheitskarten der ersten Generation ihre Gültigkeit verloren. 

Welcher Generation die eigene Karte angehört, erkennt man an dem kleinen Aufdruck rechts oben. "G1" steht für die erste, "G2" für die zweite, ab 2021 "G2.1" für die dritte Generation (NFC fähig).

Auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversichertenkarte aufgedruckt. Diese gilt in allen 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Darüber hinaus auch in Mazedonien, Montenegro und Serbien.

Welche Daten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?

Auf der eGK befinden sich weitestgehend die gleichen Daten, die schon auf Ihrer Krankenversichertenkarte gespeichert sind, dies sind Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer und Versichertenstatus. Zusätzlich enthält die eGK als Versicherungsnachweis in den Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz die EHIC (European Health Insurance Card). Anders als die bisherige Versichertenkarte ist auf der elektronischen Gesundheitskarte das Lichtbild abgedruckt. Hierdurch soll ein Missbrauch erschwert bzw. vermieden werden.

Zukunftsmusik

Auf der elektronischen Gesundheitskarte befinden sich Schlüssel, die es erlauben, sich in der Telematik-Infrastruktur eindeutig auszuweisen und gezielt Nachrichten etwa an einen Arzt zu verschicken und von diesem zu erhalten, ohne dass jemand anderes diese Nachrichten lesen kann. Um dies zu gewährleisten, wird die eGK als erster zentraler Baustein des Systems verteilt. Erst wenn alle Karten ausgeliefert sind, wird das Gesundheitsnetzwerk aufgebaut.

Freiwillige Angaben

In einem weiteren Schritt können Versicherte auf Wunsch weitere Angaben auf der Karte speichern lassen, etwa die Einwilligung zur Organspende oder eine Patientenverfügung. Diese zusätzlichen Angaben sind jedoch freiwillig. Außerdem wird es möglich sein, dass der Arzt mit Einverständnis des Versicherten wichtige Informationen für den Notfall auf der Karte hinterlegt. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zu Allergien oder chronischen Erkrankungen. In einem Notfall, bei dem der Patient selbst keine Auskunft geben kann, liefert die elektronische Gesundheitskarte dann diese Informationen, die im Einzelfall überlebenswichtig sein können.

Ganz wichtig: Ihr Foto

Zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte benötigen wir von Ihnen ein Foto, auf dem Sie zweifelsfrei erkennbar sind. Es weist Sie eindeutig und schnell als Karteninhaber aus und beugt bei Verlust der Karte einen Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor.
Folgende Vorgaben an das Lichtbild sind hierbei zu berücksichtigen:

Format:

  • 45 x 35 mm (Hochformat, ohne Rand und abgerundete Ecken)   
  • Gesichtshöhe: 32 bis 36 mm (entspricht ca. 70 bis 80 % des Fotos)   
  • Gesicht zentral platziert

Farbe:

  • schwarz-weiß oder farbig

Qualität:

  • scharf, klar und kontrastreich   
  • Fotoabzug frei von Knicken und Verunreinigungen

Hintergrund:

  • Neutral, einfarbig und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren

Ausleuchtung:

  • gleichmäßig ohne Reflexionen, Schatten oder roten Augen

Kopfposition:

  • frontal (nicht im Profil)

Gesichtsausdruck:

  • neutral mit geschlossenem Mund und Blick in die Kamera

Augen:

  • geöffnet und vollständig sichtbar, Blick gerade in die Kamera

Brillenträger:

  • Gläserrand oder Gestell dürfen die Augen nicht verdecken   
  • Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf den Gläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen)

Kopfbedeckung:

  • grundsätzlich nicht erlaubt   
  • Ausnahmen sind zulässig, z.B. aus religiösen Gründen, in diesem Fall: Gesicht muss von Kinn bis Stirn erkennbar sein, es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen (eindeutige Identifizierung darf also durch die Kopfbedeckung nicht beeinträchtigt sein)   

Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (z.B. Schwerpflegebedürftige).

Bitte denken Sie auch daran, Ihre elektronische Gesundheitskarte auf der Rückseite zu unterschreiben!

Der Lichtbildservice der BKK BPW - das Upload-Portal

Sie können uns Ihr Lichtbild gerne einfach über unser Upload-Portal zur Verfügung stellen. Die ist kostenlos, schnell und sehr einfach. Selbstverständlich ist der Datenschutz gewahrt.

Hier gelangen Sie zum Upload-Portal für Ihr Lichtbild:

bkk bpw-lichtbildservice

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