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Pflege
BKK BPW-Versicherte sind auch pflegeversichert.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 %
(für Kinderlose 3,4 %).
Grundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2022 4.837,50 Euro beträgt. Für Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Als Rentner Versicherte tragen die Beiträge alleine.
Die Grade der Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
Sie können die körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Um den unterschiedlichen Hilfebedarf bei Pflegebedürftigen gerecht zu werden, erfolgt eine Einstufung in fünf Pflegegrade, die die Selbständigkeit des Betroffenen feststellen.
Die genaue Einstufung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Begutachtung erfolgt dabei im häuslichen Umfeld.
Geldleistung ambulant | Sachleistung ambulant bis 31.12.2021 | Sachleistung ambulant ab 01.01.2022 | Entlastungsbetrag | |
Pflegegrad 1 | - | - | - | 125,00 € |
Pflegegrad 2 | 316,00 € | 689,00 € | 724,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 3 | 545,00 € | 1298,00 € | 1363,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 4 | 728,00 € | 1612,00 € | 1693,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 5 | 901,00 € | 1995,00 € | 2095,00 € | 125,00 € |
Begutachtungsverfahren durch den MD
Bei Neuanträgen auf Leistungen der Pflegeversicherung wird durch den Medizinischen Dienst (MD) der jeweilige Pflegegrad auf der Grundlage eines Begutachtungsverfahrens ermittelt. Mit dem auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelten Begutachtungsinstrument wird der Blick auf den Menschen erweitert und Aspekte, wie beispielsweise die Fähigkeit Gespräche zu führen und Bedürfnisse mitzuteilen sowie die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit, zusätzlich mit einbezogen. Dies macht es möglich, Art und Umfang der Leistungen genauer auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen. Grundidee des Begutachtungssystems ist es, dass körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen werden. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen (Modulen) gemessen und - mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Die sechs Bereiche sind:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Für Kinder gibt es eine Sonderregelung:
Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten werden bei gleicher Einschränkung pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder und erwachsene Pflegebedürftige und können in diesem Pflegegrad ohne weitere Begutachtung bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats verbleiben.
Der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ wird gestärkt
Mit dem Begutachtungsverfahren werden die Beeinträchtigungen pflegebedürftiger Menschen, aber auch die Möglichkeiten, deren Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzugewinnen, erfasst. Damit wird auch erkennbar, wo und wie Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen ansetzen müssen. Die im Pflegegutachten des MD enthaltene Empfehlung für eine Rehabilitationsmaßnahme führt unmittelbar zu einem Rehabilitationsantrag, sofern die pflegebedürftige Person zustimmt.
Die Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln
Für Hilfs- und Pflegehilfsmittel, die für die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen besonders wichtig sind oder welche die Pflege erleichtern, müssen Pflegebedürftige keine gesonderte Verordnung vom Arzt mehr einreichen. Es reicht, wenn die Gutachter des MD im Rahmen der Prüfung der Pflegebedürftigkeit diese Hilfsmittel empfehlen und die pflegebedürftige Person mit der Empfehlung einverstanden ist. Eine ärztliche Verordnung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Die Verfahren zur Inanspruchnahmevon Pflegesachleistungen istflexibel gestaltet
Pflegebedürftige können aus den Angeboten zugelassener Pflegedienste nach ihren Wünschen und Bedürfnissen frei wählen, unabhängig davon, ob diese Angebote körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung betreffen.
Pflegeberatung
Von den Angeboten der Pflegeberatung profitieren auch pflegende Angehörige, zum Beispiel durch gezielte Information über Entlastungsangebote wie Pflegekurse oder Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeit- und Familienpflegegesetz. Auf Wunsch erfolgt die Beratung in der Wohnung oder in der Einrichtung , in der die pflegebedürftige Person lebt.
Einheitlicher Eigenanteil in der vollstationären Pflege
Für pflegebedürftige, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen versorgt werden, sind die von Ihnen zu zahlenden einrichtungsindividuellen, pflegebedingten Eigenanteile in den Pflegegraden 2 bis 5 gleich hoch. Dadurch lassen sich auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit die langfristigen Kosten vor dem Umzug in ein Pflegeheim besser kalkulieren und viele Pflegebedürftige werden finanziell entlastet.
Soziale Absicherung der Pflegeperson
Für Pflegepersonen, die Angehörige bzw. Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 bis 5 wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig zwei Tage in der Woche, zu Hause pflegen, zahlt die Pflegekasse die Beiträge zur Rentenversicherung. Dabei kommt es darauf an, in welchem Umfang die Pflege durch Pflegepersonen erbracht wird und in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist. Gestaffelt nach Pflegebedürftigkeit steigen die Rentenbeiträge.
Zusätzlich genießen Pflegepersonen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Unfallversicherungsschutz umfasst alle Bereiche, die für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden. Zudem sind die Hilfen bei der Haushaltsführung in den Unfallversicherungsschutz mit einbezogen.
Hat die Pflegeperson ihre Beschäftigung wegen der Pflegetätigkeit unterbrochen oder auch ganz aufgegeben, zahlt die Pflegekasse für die Dauer der Pflege auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Kolleginnen der BKK-Pflegeversicherung gerne mit Rat und Tat zur Seite:
Beate Dietermann, Tel.: 02262/78-1140
beate.dietermann (at) bkk-bpw.de
Hanna Salzmanmn, Tel.: 02262/78-1441
hanna.salzmann (at) bkk-bpw.de
oder fordern Sie unsere kostenlose Broschüre zu diesem kompakten Thema an:
„BKK Pflegeversicherung - das Wichtigste im Überblick“.