Transport- und Fahrkosten

Fahr- und Transportkosten werden in folgenden Fällen übernommen:

- stationäre, vor- und nachstationäre Behandlungen (genehmigungsfreie Fahrten)

- ambulante Behandlung nur für mobil eingeschränkte Patienten (Pflegebedürtige mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt oder Schwerbehinderte mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis) (Fahrt mit Taxi/Mietwagen = genehmigungsfrei, Fahrt mit KTW = genehmigungspflichtig)

- hochfrequente Behandlung wie Dialyse, onkologische Chemo- oder Strahlentherapie (genehmigungspflichtige Fahrten)

Die gesetzliche Zuzahlungsregelung je Fahrt findet hierbei Anwendung. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.