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Transport- und Fahrkosten
Fahr- und Transportkosten werden in folgenden Fällen übernommen:
- stationäre, vor- und nachstationäre Behandlungen (genehmigungsfreie Fahrten)
- ambulante Behandlung nur für mobil eingeschränkte Patienten (Pflegebedürtige mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt oder Schwerbehinderte mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis) (Fahrt mit Taxi/Mietwagen = genehmigungsfrei, Fahrt mit KTW = genehmigungspflichtig)
- hochfrequente Behandlung wie Dialyse, onkologische Chemo- oder Strahlentherapie (genehmigungspflichtige Fahrten)
Die gesetzliche Zuzahlungsregelung je Fahrt findet hierbei Anwendung. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.