Krankengeld

keine finanziellen Sorgen bei Arbeitsunfähigkeit

Krankengeld wird nach Ablauf der Entgeltfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zeitlich unbegrenzt gezahlt, wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entrichtet (gilt als Beitragszeit in der Rentenversicherung).

Für besondere Personengruppen, zum Beispiel Selbstständige, siehe „Wahltarif Krankengeld“.