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Kinderkrankengeld
Ein bis zu zwölf Jahre altes Kind (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze) wird von einem versicherten Arbeitnehmer wegen Krankheit beaufsichtigt, betreut oder gepflegt und eine andere im Haushalt lebende Person kann diese Tätigkeiten nicht übernehmen? Dann wird ein sogenanntes Kinderkrankengeld bezahlt. Zurzeit beläuft sich dieses aufgrund der Pandemie auf kalenderjährlich für jedes Kind bis zu 30 Arbeitstage, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 65 Arbeitstage (bei alleinerziehenden Versicherten bis zu 60 Arbeitstage bzw. bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 130 Arbeitstage).