Kieferorthopädie

Die kieferorthopädische Behandlung ist bei erheblicher Funktionseinschränkung (Kiefer-/Zahnfehlstellung) vorgesehen, bei einem Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr bei schwerer Kieferanomalie. Die Eigenbeteiligung von 20 % der Vertragssätze (10 % ab dem 2. Kind bei gleichzeitiger Behandlung) wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet.