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Haushaltshilfe
Die BKK BPW leistet Haushaltshilfe, wenn Versicherte wegen Krankenhausbehandlung oder medizinischer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen den Haushalt nicht weiterführen können.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Gewährung von Haushaltshilfe sind u. a.:
• die Haushaltführende Person ist wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme, dessen Kosten wir tragen, oder im Zusammenhang mit einer Entbindung an der Haushaltsführung verhindert,
• keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt führen,
• im Haushalt lebt ein Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist und auf Hilfe angewiesen ist.
• die Haushaltsführung ist aufgrund schwerer Krankheit/- akuter Verschlimmerung, Mitaufnahme im Krankenhaus wegen einem Kind nicht möglich
Die Höhe der Leistung beträgt bei einer selbst beschafften Haushaltshilfe 10,50 € je Stunde (gilt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2.Grad).
Der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 % ( mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro pro Tag ) wird bei der Abrechnung direkt einbehalten. Wird die Haushaltshilfe aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung benötigt, so fallen keine Zuzahlungen an.
Wir bitten Sie einen entsprechenden Antrag frühzeitig bei uns zu stellen. Diesen erhalten Sie gerne nach telefonischer Rücksprache oder nach Anfrage per E-Mail.