- Startseite /
- Leistungen / Früherkennungsuntersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen
Gesundheits-Check-up
Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Daher übernehmen wir die Kosten eines Check-ups im Alter von 18 bis 34 Jahren einmalig und ab 35 Jahren alle drei Jahre.
Männer ab 65 Jahren haben einmalig Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas
Krebsfrüherkennung
Das Ziel der Krebsfrüherkennung (teilweise auch als „Screening“ bezeichnet) ist die Entdeckung einer Krankheit oder von Vorstufen einer Erkrankung, bevor sie Beschwerden auslösen. Wird eine Krebserkrankung in einem frühen Stadium entdeckt, erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung und damit die Überlebensaussichten der betroffenen Menschen.
Gebärmutterhalskrebs
Frauen ab 20 Jahren haben Anspruch auf eine jährliche Genitaluntersuchung. Zudem übernehmen wir die Kosten für einen jährlichen Pap-Abstrich im Alter von 20 bis 34 Jahren. Ab 35 Jahren werden die Kosten für eine Kombinationsuntersuchung (HPV-Test und Pap-Abstrich) alle drei Jahre übernommen.
Brustkrebs
Die Kosten für die Brustkrebsuntersuchung werden für Frauen ab 30 Jahren jährlich übernommen. Alle zwei Jahre können Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren das Mammographie-Screening in Anspruch nehmen.
Prostatakrebs
Männer ab 45 Jahren haben ein Mal pro Jahr Anspruch auf eine Genitaluntersuchung.
Hautkrebs
Die Kosten für das Hautkrebs-Screening werden grundsätzlich alle zwei Jahre für Männer und Frauen ab 35 Jahren übernommen. Darüber hinaus bezuschusst die BKK BPW jährlich ab dem 20. Lebensjahr die Kosten der Dermatoskopie, in Höhe von 27 Euro.
Darmkrebs
Männer im Alter von 50 bis 54 Jahren haben die Wahl zwischen einem jährlichen Stuhlbuttest oder einer zweimaligen Darmspiegelung (Koloskopie) im Mindestabstand von 10 Jahren.
Frauen und Männer ab 55 Jahren haben Anspruch auf eine zweimalige Darmspiegelung im Mindestabstand von 10 Jahren oder einen Stuhlbluttest alle zwei Jahre, solange noch keine Darmspiegelung in Anspruch genommen wurde.
Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit erkundigen.