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Sehhilfen
Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Gläser (auch Zweistärken- und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser). Ohne Altersbegrenzung werden Sehhilfen (einschl. Kontaktlinsen) bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen. Maßgebend für die Kostenübernahme sind u. a. Festbeträge oder Vertragspreise.