Auslandsschutz

Für Urlaubsreisen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in die Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (auch „European Health Insurance Card – EHIC“ genannt), ebenso für Mazedonien. Besondere Anspruchsbescheinigungen gelten für die Abkommensstaaten Bosnien- Herzegowina, Tunesien und die Türkei.

Für jede Auslandsreise sollten Sie eine spezielle private Krankenversicherung abschließen. Sie übernimmt zum Beispiel medizinisch erforderliche Rücktransporte nach Deutschland und Kosten, die in Ländern entstehen, für die es keine Abkommen gibt. Unser Angebot finden Sie unter „Zusatzversicherungen“.

Die Behandlung bei berechtigten Leistungserbringern in Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes und in der Schweiz ist grundsätzlich möglich: Soweit dafür nicht Anspruchsbescheinigungen gelten, erfolgt allerdings nur eine Kostenerstattung nach Inlandssätzen. Weil auch Abschläge und Zuzahlungen anfallen, können Mehrkosten entstehen. Über Einzelheiten (zum Beispiel Leistungsumfang, Behandlungsplan vorlegen) beraten wir Sie gerne.

Tipp: Eine Krankenhausbehandlung ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich!