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Wahltarife
1. Wahltarif Prämienzahlung
Allgemeines
Ab sofort zahlen wir Ihnen eine Prämie von maximal bis zu fast 600 € im Jahr. Mitglieder der BKK BPW, die im abgelaufenen Kalenderjahr länger als 3 Monate bei uns versichert waren, erhalten eine Prämienzahlung, wenn sie und ihre bei uns mitversicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie spätestens bis zum Ablauf des Kalederjahres, für das die Prämienzahlung erfolgen soll, diesen Wahltarif wählen.
Präventionsmaßnahmen
Für die Prämienzahlung ist die Inanspruchnahme folgender Leistungen unschädlich:
- Präventionsmaßnahmen
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
- medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
- Gesundheitsuntersuchungen
- Kinderuntersuchungen
Ebenfalls unschädlich für die Primärzahlung ist die Inanspruchnahme von Leistungen der mitversicherten Angehörigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Prämien
Die jährliche Prämienzahlung beträgt 1/12 des im Kalenderjahr an die BKK BPW gezahlten Jahresbetrags. Mitgliedern der Krankenversicherung der Studenten wird 1/12 des gezahlten Studentenbeitrages erstattet. Besteht die Mitgliedschaft kein ganzes Kalenderjahr, wird die Prämie anteilig gezahlt.
Dauer
Mindestbindungsfrist an den Wahltarif beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das Mitglied der BKK BPW seine Teilnahme an dem Wahltarif erklärt, frühestens jedoch mit Beginn der Mitgliedschaft bei der BKK BPW. Die Mitgliedschaft kann abweichend von den üblichen Kündigungsfristen frühestens zum Ablauf der einjährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden. Der Wahltarif verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit das Mitglied nicht einen Monat vor Ablauf der Mindestbindungsfrist kündigt.
2. Wahltarife Krankengeld
Allgemeines
Die BKK BPW bietet den freiwillig versicherten Sebständigen sowie den Versicherten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Tarife zur Zahlung von Krankengeld zur Wahl.
Anspruch
Anspruch auf Krankengeld entsteht frühestens mit Beginn des 3. KAlendermonats nach Beginn der Laufzeit des Tarifs; dies gilt nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wurde, der sich nach Eingang der Wahlerklärung ereignet hat. Nach Ablauf der vorgenannten Wartezeit besteht Anspruch auf Krankengeld.
- bei freiwillig Versicherten Selbständigen ab dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Tarifschlüssel KG1-KS5),
- bei Mitgliedern, die nach dem Künstlersozielversicherungsgesetz versichert sind, ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit, längstens zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit(Tarifschlüssel KG1-KS5)
Ende des Anspruchs
Der Anspruch auf Krankengeld endet
- mit dem nicht nur vorübergehenden Ende der Zugehörigkeit zu einem der o.g. Personenkreise,
- mit dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gestzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt, das nach beamtenrechlichen Vorschriften oder Grundsätzen gezahlt wird, Vorruhestandsgeld nach § 5 Abs. Sozialgesetzbuch V
- mit Eintritt einer vollen Erwerbsminderung,
- mit Wirksamwerden der Kündigung des Tarifs,
- mit dem Ende der Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse
Höhe
Die Höhe des Krankengeldes beträgt für die freiwillig Versicherten Selbständigen:
- bis zu einem zuletzt der Beitragsbemessung zur gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegten Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen von monatlich 1.260 €, 40 € pro Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit (Tarifschlüssel KG1/KS1),
- bis zu einem zuletzt der Beitragsbebemessung zur gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegten Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen von monatlich 1.890,- €, 60,- € pro Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit (Tarifschlüssel KG2/ KS2),
- bis zu einem zuletzt der Beitragsbebemessung zur gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegten Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen von monatlich 2.400,- €, 80,- € pro Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit (Tarifschlüssel KG3/ KS3),
- bis zu einem zuletzt der Beitragsbebemessung zur gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegten Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen von monatlich 3.000,- €, 100 € pro Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit
- bis zu einem zuletzt der Beitragsbebemessung zur gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegten Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen von monatlich 3.675,- €, 120,- € pro Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit (Tarifschlüssel KG5/KS5).
Die Mitglieder, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, erhalten ein einkommensabhängiges Krankengeld in Höhe der gesetzlichen Vorschriften.
Zahlung
Die Zahlung des Krankengeldes setzt den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nach Absatz V durch das Mitgleid voraus. Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist das Krankengeld für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzten.
Dauer
Anspruch auf Krankengeld besteht bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung für längstens 546 Tage innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren, gerechnet vom Tage des erstmaligen Beginns der Laufzeit eines Tarifs an (Höchstanspruchsdauer).
Abweichend hiervon besteht bei Mitgliedern, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind nur
solange ein Anspruch auf Krankengeld, solange auch Anspruch auf gesetzliches Krankengeld besteht.
Wahl/Beginn/Laufzeit
Frühester Beginn der Tarife ist der 1. Januar 2009. Die Laufzeit der Tarife beginnt mit dem Beginn des Kalendermonats, der dem Eingang der schriftlichen Wahlerklärung bei der BKK BPW folgt; ein hiervon später liegender Beginn, maximal jedoch 3 Monate, kann gewählt werden. Wird der Tarif gleichzeitig mit Begründung einer Mitgliedschaft bei der BKK BPW gewählt, beginnt die Laufzeit des Tarifs gleichzeitig mit dem Beginn der Mitgliedschaft. Die Mindestbindungsfrist an die Tarife beträgt 3 Jahre; sie beginnt mit der Laufzeit der Tarife.
Prämie
Die Prämie ist für jeden Tag der Laufzeit der Tarife zu zahlen. Die Prämienzahlung erfolgt monatlich. Bei Teilmonaten ist für jeden Tag der Laufzeit 1/30 des Monatsbetrages zu zahlen.
Die monatliche Höhe der zu zahlenden Prämien beträgt in den Tarifen
Tarif | EURO |
---|---|
KG1/ KS1 | 40,– |
KG2/ KS2 | 60,– |
KG3/ KS3 | 80,– |
KG4/ KS4 | 100,– |
KG5/ KS5 | 120,– |
Bei den hier genannten Inhalten handelt es sich lediglich um eine zusammengefasste Version. Die vollständigen Bedingungen entnehmen Sie bitte unserer Satzung.
Bei weiteren Fragen oder Anforderung der Antragsunterlagen melden Sie sich bitte bei Frau Stefanie Strombach oder Herrn Antonio Salerno.