fitplus Kids

Die Voraussetzungen BKK BPW fitplus Kids

Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten

Die BKK BPW gewährt ihren Versicherten einen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a Abs. 1 und Abs. 1a SGB V. Die näheren Bestimmungen zu den Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus den nachfolgenden Regelungen.

Bonus für Kinder bis zum 15. Lebensjahr (BKK BPW fitplus Kids)

I. Versicherte Kinder im Alter bis 15 Jahren, die sich gesundheitsbewusst verhalten, erhalten einen Bonus, wenn sie von den Punkten 1 bis 7 mindestens einen Punkt innerhalb eines Kalenderjahres nachweisen.

II. Für die Erfüllung der nachfolgenden Punkte kann ein Bonus nach § 65a Abs. 1 SGB V geltend gemacht werden:

1. Das Kind hat im Kalenderjahr eine Kinderuntersuchung nach § 26 Abs. 1 SGB V durchgeführt (U1 bis U9, J1).

2. Das Kind hat eine Schutzimpfung nach § 20i Abs. 1 SGB V oder § 11b dieser Satzung in Anspruch genommen.

Für die Erfüllung der nachfolgenden Punkte kann ein Bonus nach § 65a Abs. 1a SGB V geltend gemacht werden:

3. Das Kind hat im Kalenderjahr die zusätzlichen Kinderuntersuchungen U10 oder U11 durchgeführt.

4. Das Kind hat bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres eine eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahnkrankheiten (Nr. 01 BEMA-Z) oder eine zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (FU BEMA-Z) im Kalenderjahr durchgeführt.

5. Das Kind hat die nach § 22 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen vollständig (2 x jährlich) in Anspruch genommen (ab einem Alter von 6 Jahren).

6. Das Kind treibt regelmäßig Sport in einem Sportverein. Alternativ hat das Kind das Deutsche Sportabzeichen erworben.

a) Sportverein: Es wird eine aktive Betätigung in einem Sportverein des Deutschen Sport-bundes (im Gegensatz zur „inaktiven Mitgliedschaft“) bonifiziert. Aktiv ist eine Betätigung, sobald der ausgeübte Sport in der Regel zweimal im Monat durchgeführt wird und dies mindestens seit drei Monaten. Der Sportverein bestätigt dies durch einen Stempel im Bonusheft.

b) Sportabzeichen: Es wurde im Kalenderjahr (Bonusjahr) ein anerkanntes Sportabzeichen (z. B. Deutsches Jugend-Sportabzeichen) errungen. Die Bestätigung erfolgt auf dem Bonusheft vom Leistungserbringer/Trainer/Veranstalter.

7. Das Kind kann nachweislich Schwimmen (Schwimmabzeichen). Der Nachweis erfolgt anhand der folgenden Schwimmabzeichen: Frühschwimmer (Seepferdchen), Deutsches Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer), Deutsches Schwimmabzeichen Silber, Deutsches Schwimmabzeichen Gold.

Die Bonifizierung der Schwimmabzeichen erfolgt nur im Kalenderjahr (Bonusjahr) der Ablegung.

III. Die Erfüllung der Voraussetzungen wird vom Arzt (Punkte 1 bis 5) bzw. dem Anbieter der Leistung (Punkte 6 und 7) im Bonusheft quittiert.

IV. Der Bonus wird dem Versicherten als einmalige Leistung je Punkt in Höhe von 5 EUR  ausgezahlt. Das Bonusheft kann bereits im Laufe des Kalenderjahres eingereicht werden und sollte bis zum 31.03. des Folgejahres bei der BKK BPW eingehen.

V. Der Versicherte, der im Kalenderjahr das 16. Lebensjahr vollendet, muss sich für einen Bonus nach § 13a oder § 13b entscheiden. Die Boni nach § 13a und § 13b können nicht miteinander kombiniert werden.