- Startseite / Elektronische Patientenakte (ePA)
Elektronische Patientenakte (ePA)
Hintergrund und Ziele der ePA
Viele der für den Versicherten wichtigen Informationen über seine Gesundheit sind derzeit nur in den Datenspeichern der Arztpraxen verfügbar. Geht der Versicherte dann zu einem anderen Arzt, liegen viele dieser Informationen über ihn nicht vor und Untersuchungen müssten ggfs. wiederholt werden.
Ab 2021 können alle gesetzlich Versicherten auf freiwilliger Basis eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Die ePA soll jedem Versicherten der GKV lebenslang zur Verfügung gestellt werden.
Funktionsumfang
BITMARCK hat eine gemäß den Vorgaben der gematik zugelassene ePA durch die Firma Research Industrial Systems Engineering („RISE“) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH entwickeln lassen und stellt diese ihren Kunden und deren Versicherten zur Nutzung zur Verfügung.
Grundlage der ePA bilden die fachlichen und technischen Vorgaben der gematik, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Form von Konzepten, Spezifikationen und Produkttypsteckbriefen im Fachportal der gematik veröffentlicht worden sind.
Sicherheit BITMARCK-ePA
Neben den Anforderungen der gematik, wurden bei der Entwicklung der ePA gängige Sicherheitsstandards angewandt. Insbesondere gilt hier, dass moderne Verschlüsselungsmethoden gemäß BSI und gematik unterstützt werden.
Die Kommunikation zwischen den betreffenden Systemen erfolgt auf gesicherten Übertragungswegen. Änderungen an den Systemen sind nachvollziehbar: Wer hat was, wann geändert? Revisionssichere Protokollierung der Ereignisse; Alarmierung bei Verletzung der Vorgaben.
Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie unter: Leistungsbeschreibung elektronische Patientenakte (ePA)
Zur Erklärung der ePA haben wir hier ein Video für Sie.