- Startseite / Beiträge
Beiträge
Beiträge zur Krankenversicherung
Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen - dieser gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
2023 beträgt also unser Beitragssatz zur Krankenversicherung insgesamt 16,4 Prozent.
Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,8 Prozent (s.u.).
Bei den meisten Mitgliedern übernimmt der Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger für Sie die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitrags, also 8,2 Prozent.
Selbstständige zahlen den Beitrag in der Regel allein.
Beiträge zur Pflegeversicherung
Für die Pflegeversicherung gilt aktuell ein Beitragssatz von 3,05 Prozent.
Sie sind 23 Jahre alt oder älter und haben keine Kinder, kommt ein Zuschlag von 0,35 Prozent hinzu.
Ihr Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger übernimmt für Sie die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, also 1,525 Prozent.
Die andere Hälfte und den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen Sie allein.
Wie hoch ist der Zusatzbeitragssatz 2023?
Laut Gesetzgeber steigt in der Gesetzlichen Krankenversicherung der Zusatzbeitrag aller Krankenkassen 2023 durchschnittlich um 0,3 %.
Nicht so bei der BKK BPW: Der Verwaltungsrat hat am 16.12.2022 eine Erhöhung von lediglich 0,2 % beschlossen, die Hälfte hiervon, also 0,1 % trägt in der Regel der Arbeitgeber.
Ab dem 01.01.2023 beträgt unser Zusatzbeitragssatz 1,8 Prozent.
Wichtig: Die umfangreichen Extraleistungen der BKK BPW können Sie auch 2023 weiterhin in Anspruch nehmen.
Warum Zusatzbeitragssatz?
Der Gesetzgeber legt zum 1. Januar eines Jahres den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz fest. Einen weiteren Finanzbedarf decken Krankenkassen durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Dieser orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.
Die aktuellen Krisen und finanziellen Entwicklungen, die wir alle spüren, treffen leider auch das Gesundheitswesen.
Hohe Ausgaben durch COVID-19, sowie steigende Preise für Arzneimittel und Medizintechnik. Hinzu kommen weitere Entwicklungs- und Anschaffungskosten für notwendige Digitalisierung (elektronische Patientenakte, E-Rezept, die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das Onlinezugangsgesetz).
Um dies und unsere Leistungsstärke beizubehalten, ist eine solide finanzielle Basis notwendig.
Das bietet Ihnen die BKK BPW
Viele Extraleistungen, fairer Preis
Seit vielen Jahren bieten wir Ihnen ein umfangreiches Paket an Gesundheitsleistungen, das weit über den gesetzlichen Standard hinausgeht.
Hier ein Auszug unserer Extraleistungen:
- Kostenerstattung für Osteopathie
- Kostenerstattung bei professioneller Zahnreinigung
- Kostenerstattung bei Glaukom-Vorsorgeuntersuchung
- Zusätzliche Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
- Kostenübernahme bei Hebammenrufbereitschaft
- Bonuszahlungen bei gesunder Lebensweise für Kinder und Erwachsene
- Preisgünstige Zusatzversicherungen etc.
Zusätzlich profitieren Sie von unserem persönlichen und individuellen Service auch über unsere Online-Geschäftsstelle und App unter: meine.bkk-bpw.de.
Anstelle anonymer Beratung mit wechselnden Ansprechpartnern im Call-Center kümmert sich Ihre feste Kundenberaterin oder Kundenberater mit Verlässlichkeit und Engagement um Ihre persönlichen Anliegen.
Übersicht
Beitragssätze Krankenversicherung | gültig ab 01.01.2023 |
allgemein | 14,6 % |
ermäßigt | 14,0 % |
Zusatzbeitrag | 1,8 % |
Versorgungsbezüge | 14,6 % |
weitere gesetzliche Beitragssätze | gültig ab 01.01.2023 |
Rentenversicherung | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
Pflegeversicherung allgemein | 3,05 % |
Pflegeversicherung-Zuschlag Kinderlose | 0,35 % |