Wollen Sie Mitglied unserer BKK werden und sind anderweitiggesetzlich versichert? Kein Problem! Kündigen Sie einfach Ihrer bisherigen Krankenkasse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ablauf desübernächsten Kalendermonats. Diese stellt Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung aus, die Sie uns dann bitte vorlegen. Waren Sie bisher alsAngehöriger familienversichert, dann benötigen Sie keineKündigungsbestätigung.
An die Wahlentscheidung zur Krankenkasse sind Mitglieder dann 18 Monate gebunden.
Wer einmal Mitglied unserer BKK ist, kann auch in Zukunft unbegrenzt Mitgliedbei uns bleiben. Arbeitgeberwechsel oder der Wechsel desVersicherungsverhältnisses (z.B. Arbeitslosengeldbezug oderRentenbezug) ändern nichts. Somit ist sichergestellt, das Sie nie mehrauf die vielen Vorteile unserer BKK verzichten müssen.
Mehr hierzu unter: Kündigungsfristen. Wenn Sie weitere Fragen haben werden wir Sie gerne umfassend persönlichinformieren.
| Beitragssätze 2010/2011/2012 | ||
|---|---|---|
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gültig bis 31.12.2010 |
gültig ab 01.01.2011 | |
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allgemein |
*14,9 % |
*15,5 % |
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ermäßigt |
*14,3 % |
*14,9 % |
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Versorgungsbezüge |
*14,9 % |
*15,5 % |
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freiwillig Versicherte (KV) |
558,75 Euro |
592,88 Euro |
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freiwillig Versicherte (PV) allgemein |
73,13 Euro |
74,59 Euro |
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freiwillig Versicherte (PV) mit Aufschlag |
82,50 Euro |
84,15 Euro |
* inkl. vom Versicherten alleine zu tragender gesetzlicher Aufschlag in Höhe von 0,9 %
Erfahren Sie mehr über die einzuhaltende Bindungsfrist bei Neuversicherung und die geltenden Kündigungsfristen. Sie haben auch ein Sonderkündigungsrecht unter bestimmten Bedingungen.