BKK BPW / Mitgliedschaft / Zu uns wechseln

Zu uns wechseln

Wer kann Mitglied werden?

Die BKK BPW ist eine exklusive, betriebsbezogene (geschlossene) BKK undsomit nicht für den allgemeinen Markt geöffnet. Dies garantiert denUnternehmensbezug und die Nähe zu unseren Kunden. Individueller und persönlicher Service werden bei uns Groß geschrieben.

Mitglied unserer BKK können demnach werden:

  • Beschäftigte der Fa. BPW Bergische Achsen KG.
  • Bei unserer BKK beitragsfrei mitversicherte Ehepartner und Kinder bei Ende bzw. Wegfall der Familienversicherung, weil sie selbst versicherungspflichtiges oder freiwilliges Mitglied werden (z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildungsstelle egal bei welchem Arbeitgeber, Studium ab dem 25. Lebensjahr, eigener Rentenbezug, nach Scheidung usw.).
  • Der Ehepartner eines Mitgliedes unserer BKK, der anderweitig gesetzlich versichert ist.

Wollen Sie Mitglied unserer BKK werden und sind anderweitiggesetzlich versichert? Kein Problem! Kündigen Sie einfach Ihrer bisherigen Krankenkasse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ablauf desübernächsten Kalendermonats. Diese stellt Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung aus, die Sie uns dann bitte vorlegen. Waren Sie bisher alsAngehöriger familienversichert, dann benötigen Sie keineKündigungsbestätigung.

An die Wahlentscheidung zur Krankenkasse sind Mitglieder dann 18 Monate gebunden.

Wer einmal Mitglied unserer BKK ist, kann auch in Zukunft unbegrenzt Mitgliedbei uns bleiben. Arbeitgeberwechsel oder der Wechsel desVersicherungsverhältnisses (z.B. Arbeitslosengeldbezug oderRentenbezug) ändern nichts. Somit ist sichergestellt, das Sie nie mehrauf die vielen Vorteile unserer BKK verzichten müssen.

Mehr hierzu unter: Kündigungsfristen. Wenn Sie weitere Fragen haben werden wir Sie gerne umfassend persönlichinformieren.

Beitragssätze 2010/2011/2012
 
 

gültig bis 31.12.2010

gültig ab 01.01.2011

allgemein

*14,9 %

 *15,5 %

ermäßigt

  *14,3 %

 *14,9 %

Versorgungsbezüge

*14,9 %

 *15,5 %

freiwillig Versicherte (KV)

558,75 Euro

 592,88 Euro

freiwillig Versicherte (PV) allgemein

73,13 Euro

 74,59 Euro

freiwillig Versicherte (PV) mit Aufschlag

82,50 Euro

 84,15 Euro

* inkl. vom Versicherten alleine zu tragender gesetzlicher Aufschlag in Höhe von 0,9 %



Kündigungsfristen

Erfahren Sie mehr über die einzuhaltende Bindungsfrist bei Neuversicherung und die geltenden Kündigungsfristen. Sie haben auch ein Sonderkündigungsrecht unter bestimmten Bedingungen.

Aufnahmeantrag