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Mitgliedschaft für Erwerbslose

Falls Sie keine Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten und eine beitragsfreie Familienversicherung für Sie nicht möglich ist, können Sie sich bei der BKK BPW freiwillig versichern. Grundlage für die Beitragsberechnung sind in der Regel die Ihnen zur Verfügung stehenden Einnahmen zum Lebensunterhalt. Die sind zum Beispiel:

  • Miet-/ Pachteinnahmen
  • Zinseinkünfte
  • Unterhaltszahlungen

Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte privat krankenversichert ist, wird dieses Einkommen teilweise für die Beitragsberechnung zu Grunde gelegt. Für genauere Aussagen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihre BKK BPW.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Mindest- und Höchstbeitrag:

  • Höchstbeitrag: 654,08 € (für das Jahr 2012) – dieser teilt sich auf in:
    • Krankenversicherung 569,93 € (Beitragssatz 14,9%)
    • Pflegeversicherung 74,59 € (Beitragssatz 1,95%), Kinderlose 84,15 € (Beitragssatz 2,2 %)
    • Berechnungsgrundlage: 3.825,00 €
  • Mindestbeitrag: 149,90 € (für das Jahr 2012) – dieser teilt sich auf in:
    • Krankenversicherung 130,38 € (Beitragssatz 14,9%)
    • Pflegeversicherung 17,06 € (Beitragssatz 1,95%), Kinderlose 19,52 € (Beitragssatz 2,2%)
    • Berechnungsgrundlage: 875,00 €