Selbstverständlich können Sie Ihre Angehörigen gerne bei der BKK BPW versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sie bei der BKK BPW beitragsfrei mitversichert - sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung. Sofern eine oder mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Sie gerne eine eigene Versicherung bei der BKK BPW abschließen. Wir beraten Sie gerne.
Familienversichert sind
Die Familienangehörigen halten sich gewöhnlich in Deutschland auf und
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus
Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibeträge und Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten zählen nicht dazu.
Familienangehörige können natürlich nicht nur aus einer Beschäftigung Einkünfte erzielen, sondern auch aus einer selbstständigen Tätigkeit. Damit eine Familienversicherung möglich ist, müssen einige Dinge berücksichtigt werden:
Die Selbstständigkeit darf nicht hauptberuflich sein. Das bedeutet,
Zunächst wird der Umsatz errechnet. Das geschieht für einen Zeitraum von zwölf Monaten, um einen Durchschnitt berechnen zu können. Wenn die selbstständige Tätigkeit gerade beginnt, wird auf eine Schätzung zurückgegriffen.
Vom Umsatz werden anschließend die Werbungskosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit stehen, abgezogen.
Also: Die Selbstständigkeit darf nicht über das Ausmaß eines Zeitvertreibs oder Hobbys hinausgehen.
Ist Ihr mit dem Kind verwandter Ehegatte nicht gesetzlich versichert und hat ein regelmäßiges Gesamteinkommen von mehr als 4 162,50 Euro (im Jahr 2010) monatlich und damit mehr als Sie, ist eine Familienversicherung nicht möglich.
Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Sie können darüber hinaus versichert bleiben und zwar bis
Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze. Dabei ist entscheidend, dass die Behinderung während der Familienversicherung eingetreten und von nicht absehbarer Dauer ist. Legen Sie uns bitte hierfür eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vor.
Sind die genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, endet die Familienversicherung. Sie endet ebenfalls mit dem Ende der Versicherung des Mitglieds.
Die BKK BPW ist für die ordnungsgemäße Erfassung der Familienversicherung auf Ihre Mithilfe angewiesen. Informieren Sie uns daher bitte bei allen Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. (Beispiel: Wenn ein Angehöriger sich erstmals selbst versichert, oder sich Ihr Familienstand oder Ihr Einkommen ändern).
Zusätzlich sind wir verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die Familienversicherung weiterhin bestehen bleiben kann.