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Kündigungsfristen

Kündigungsfristen und Bindungswirkung

Sie können jederzeit im Laufe des Jahres Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse kündigen und die vielen Vorteile der BKK BPW nutzen.

Es muss allerdings eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Mitgliedschaft kann nicht sofort, sondern erst mit Ablauf des übernächsten Monats – gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Austritt erklärt, also nach zwei Kalendermonaten – beendet werden.
Beispiel
• Kündigung Ihrer jetzigen Krankenkasse am 15. Januar 2009
• Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bis zum 31. März 2009
• Mitglied der BKK BPW ab 1. April 2009 möglich
Kündigen Sie Ihre Krankenkasse, stellt diese Ihnen spätestens innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung aus, die Sie uns dann bitte vorlegen.

Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse immer schriftlich vorzunehmen. Gleichzeitig können Sie bei unserer BKK den Beitritt schriftlich oder mündlich erklären. Sobald uns die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse vorliegt, stellen wir Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber aus. Ihr Arbeitgeber meldet Sie daraufhin bei unserer BKK an.

An die Wahlentscheidung zur Krankenkasse sind Mitglieder dann 18 Monate gebunden.

Beispiel
Mitgliedschaft ab 1. April 2009
Bindungsfrist bis 30. September 2010

Sonderkündigungsrecht

Verlangt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, können Sie vom sogenannten „Sonderkündigungsrecht“ Gebrauch machen und die Krankenkasse wechseln, auch wenn Sie noch nicht 18 Monate dort versichert waren.

Die Kündigung hat in dem Monat zu erfolgen, in dem der Zusatzbeitrag wirksam wurde und wird mit Ende des übernächsten Kalendermonats gültig.

Beispiel
Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab 01. Juli 2009
Kündigung möglich bis 31. Juli 2009
Krankenkassenwechsel zur BKK BPW ab 01. Oktober 2009 möglich

Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu diesem Thema.