BKK BPW / Arbeitgeberservice / Beitragssätze

Beiträge und gesetzliche Grenzen

Fälligkeit der Beiträge

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist am drittletztenBankarbeitstag des Monats in voraussichtlicher Höhe derBeitragsschuld fällig. Ein eventuell verbleibender Restbetrag ist mitder nächsten Fälligkeit zu zahlen.

Die fälligen Beiträge können lautBeitragsnachweis auch durch Lastschrift abgebucht werden. Falls Siedieses Verfahren nutzen möchten, senden Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung.


Beitragssätze 2010/2011/2012
 
 

gültig bis 31.12.2010

gültig ab 01.01.2011

allgemein

*14,9 %

 *15,5 %

ermäßigt

  *14,3 %

 *14,9 %

Versorgungsbezüge

*14,9 %

 *15,5 %

freiwillig Versicherte (KV)

558,75 Euro

 592,88 Euro

freiwillig Versicherte (PV) allgemein

73,13 Euro

 74,59 Euro

freiwillig Versicherte (PV) mit Aufschlag

82,50 Euro

 84,15 Euro

* inkl. vom Versicherten alleine zu tragender gesetzlicher Aufschlag in Höhe von 0,9 %

 

Gesetzliche Beitragssätze 2012 

Rentenversicherung

19,6 %

Arbeitslosenversicherung

3,0 %

Pflegeversicherung allgemein

1,95 %

Pflegeversicherung – Aufschlag für Kinderlose

0,25 %

Informationen zum Aufschlag für Kinderlose

 

Lohnfortzahlungsversicherung

 
 

gültig bis 31.05.2011

gültig ab 01.06.2011
U1 erhöt

2,9 % bei 80 % Erstattung

3,5 % bei 80 % Erstattung

U1 allgemein

1,7 % bei 60 % Erstattung

2,1 % bei 60 % Erstattung

U1 ermäßigt

1,2 % bei 40 % Erstattung

1,5 % bei 40 % Erstattung

U2

0,29 % bei 100 % Erstattung

0,36 % bei 100 % Erstattung

 

Insolvenzgeldumlage

 

gültig ab 01.01.2012

 

0,04 %

Weitere Infos zur Lohnfortzahungsversicherung

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2012 (monatlich)

Kranken- und Pflegeversicherung

3.825,00 Euro

Renten- und Arbeitslosenversicherung

5.600,00 Euro

Geringverdienergrenze

325,00 Euro

Geringfügigkeitsgrenze

400,00 Euro

Bezugsgröße nach §19 SGB IV

2.625,00 Euro

 

 

KV Arbeitsentgeltgrenzen – allgemein

4.732,50 Euro

KV Arbeitsentgeltgrenzen – besondere

3.825,00 Euro